Energieausweis

Durch den Energieausweis kann der Eigentümer, der Käufer oder der Mieter einer Immobilie abschätzen welche Energiekosten auf Ihn zukommen und oder welches Einsparmöglichkeiten noch zur Verfügung stehen. Je nach energetischen Kennwerten des Ausweises kann man Rückschlüsse ziehen welchen energetischen Stand das Gebäude hat und ob Handlungsbedarf besteht.


Seit inkrafttreten der EnEV 2014 am 1.Mai 2014 müssen beim Verkauf und Vermietung bereits in der Immobilienanzeige die energetischen Kennwerte angegeben werden.

Es gibt 2 Arten des Energieausweises:

Energiebedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis bescheinigt den Energiebedarf des Gebäudes. Diese Art des Energieausweises ist für alle Neubauten sowie für bestimmte Altbauten erforderlich. Darüber hinaus kann der Asweis von allen Hauseigentümern freiwillig angefordert werden. Die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises ist zwar Kostenintensiver, jedoch kann dadurch die Energieeffizienz eines Gebäudes zuverlässiger ermittelt werden.

Energieverbrauchsausweis

Der Energieverbrauchsausweis bescheinigt den Energieverbrauch eines Gebäudes. Seit Mai 2014 muss jeder Eigentümer einen solchen Ausweis besitzen, wenn er seine Gebäude verkaufen oder vermieten will. Die Eerstellung eines Energieverbrauchsausweises ist schneller und nicht so kostenintensiv wie bei einem Energiebedarfsausweis. Der Energieverbrauchsausweis ist jedoch nur für bestimmte Gebäude zulässig. Es muss sich um ein bereits bestehendes Gebäude handeln und das Gebäude muss mindestens über fünf Wohneinheiten verfügen. Verfügt das Gebäude über weniger als fünf Wohneinheiten, so muss zumindest die Wärmeschutzverordnung vom 01.08.1977 eingehalten werden. Trifft keine der zwei genannten Vorraussetzungen zu muss Energiebedarfsausweis ausgestellt werden. Sollte eine der Vorraussetzungen erfüllt sein kann der Eigentümer dennoch freiwillig einen Energiebedarfsausweis anfordern.